Ich hatte vor Kurzem einen Autounfall. Ein Hund lag mitten auf der Bundesstraße.
Ich kam um die Kurve. Ich konnte nicht ausweichen, da ich sonst in den Gegenverkehr gelandet wäre. Rechts war eine Abbiegespur, auf der ich ebenfalls nicht ausweichen konnte, da dort ein Auto stand und ein Mann (dieser hatte als erster den Hund überfahren).
Also fuhr ich über den Hund drüber. Als mein Auto durch den Aufprall zum Stillstand kam, ist mir eine Frau hinten rechts rein gefahren.
Als die Polizei kam, sagten sie das den vorderen Schaden der Hundebesitzer zahlen muss (der war später auch anwesend), und den hinteren Schaden die Frau die rein gefahren ist.
Ich habe dann 2 separate Gutachten erstellen lassen, und an die jeweiligen Versicherungen weiterleiten lassen.
Die Versicherung der Frau überwies mir die Schadenssumme recht zügig und gemäß Gutachten.
Die Versicherung des Hundebesitzers brauchte zwei Wochen länger, und hat mir 210 abgezogen für die Betriebsgefahr.
Dürfen die das einfach so machen? Ich konnte weder voraussehen, dass ein Hund auf der Straße liegen würde, noch hatte ich die Möglichkeit auszuweichen, um damit den Aufprall zu verhindert.
Was soll ich jetzt tun? Bekomme ohnehin schon wenig Geld von dem Unfall, weil durch den Auffahrunfall mein Auto (Fiat Punto) zum wirtschaftlichen Totalschaden wurde.
Danke vorab für eure Antworten :-)