Kaution zur Abgeltung der Renovierung
Hallö.
Sicherlich wäre es möglich darauf zu beharren, dass der Vermieter die Kaution zur Renovierung nutzen soll, aber taktisch kann das auch schief gehen. Der Vermieter kann ggf. nach fruchtloser Aufforderung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen Kostenvoranschläge von Firmen einholen und diese dann renovieren lassen. Eine Firma hat neben den Stundensätzen um die 32,00 EUR netto auch noch die Anfahrt und entsprechende Materialkosten, da nicht im Baumarkt, sondern im Fachhandel eingekauft wird. Es rechnet sich also eher selbst zu renovieren.
Sollte die mietereigene Renovierungsleistung nachher nicht fachgerecht sein, so hat der Vermieter weiterhin Anspruch auf fachgerechte Renovierung. Forderungen, die nicht mit der Kaution beglichen werden können, z.B. weil diese aufgebraucht ist, werden i.d. Regel mit Mahnebscheid oder via Klage gebunden.
Mfg
Bjö.