Rein rechtlich
gesehen, sind "Ausländer" mit deutschem Pass "Inländer". Fällt also gerade nicht mehr unters Ausländerrecht. Auch in Kriminalitätsstatistiken wird ein "Türke" oder "Russe" mit deutschem Pass eben als Deutscher ausgewiesen.
Das Problem ist sicher, dass man Staatsbürgerschaften eigentlich unbewusst an äußeren Merkmalen oder an der Herkunft festmacht. Ein Schwarzafrikaner bleibt in unseren Augen erst einmal ein "Fremder", auch wenn er tausend Mal einen deutschen Pass hat.
Das liegt an verschiedenen Ursachen:
1. Stärkere Migration in den letzten Jahren, viele Leute wohnen nicht mehr in dem Staat, in dem sie geboren wurden. Das war früher die Ausnahme.
2. Gleichzeitig aber Öffnungen der Staatsbürgerschaft für Ausländer. D.h. auch ein Schwarzafrikaner kann inzwischen deutscher Staatsangehöriger werden - früher nicht denkbar, bzw. kaum denkbar.
3. Gewohnheit: Unser Recht geht eigentlich von einem Blutsrecht aus (ius sanguinis). Nur die Abkommen von Deutschen sind Deutschen. Dass man nun auch als Sonstiger Deutscher werden kann - wie man quasi einem Verein beitritt - ist dazu ein Bruch.
Zum Teil sagt man ja auch deswegen weiter Ausländer, weil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wirklich was über das Verhältnis zum deutschen Staat aussagt. Ich denke z.B. an die Aussiedler aus Osteuropa. Da kommen viele, die kein Wort Deutsch können und es auch nicht unbedingt lernen, wenn sie dann hier - mit deutscher Staatsangehörigkeit - leben. Deutscher sein und sich wie ein Deutscher fühlen und geben, sind einfach zwei Dinge.
Weitere Infos findest Du z.B. beim Ausländerbeauftragter Deiner Stadt oder Deines Landes.