Ich bin geschieden, meine Tochter 15 lebt bei ihrem Vater.
Ich zahle für sie Unterhalt. Bis wann müsste ich zahlen?
Dann habe ich noch eine Frage? Wenn meine Tochter eine Ausbildung beginnt und dafür Lehrlingsgeld erhält, muss ich da auch weiter zahlen und ihren eigen Anteil abziehen, ober die volle Summe weiterzahlen.
Mir ist klar, wenn sie natürlich nach dem ABI studieren möchte, dass ich bis max. 25. Lebensjahr zahlen muss.
Aber wie ist das wenn sie die Schule Gymnasium vorzeitig abbricht kein ABI macht und sich für eine Lehrausbildung entscheidet, jedoch aber danach doch noch mal studieren möchte, dann bräuchte ich den Unterhalt nicht mehr zahlen oder??
Bitte um eure Meinung. Danke schon mal vorab.
Dann hat mein Lebenspartner eine Tochter aus früherer Beziehung. Die Tochter ist 5. Bisher hat das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss gezahlt, wir haben erst in diesem Jahr einen neuen Brief vom JA erhalten, weil sein Einkommen sehr gering ist. Jetzt hat ihn seine Exfreundin verklagt auf Unterhaltszahlung. Aber wenn er doch nichts hat, wo soll er das Geld hernehmen, es reicht ja noch nicht mal für ihn selber.
Einen Nebenjob kann und darf er nicht annehmen, weil sein AG es ihm nicht genehmigt und er auch schon an Wochenenden und Feiertagen arbeiten geht. Was ratet ihr uns.
Der Gerichtstermin rückt immer näher und ich habe einwenig Bammel davor.