Also,
hallo erstmal!
Ganz wichtig: Du kannst nicht auf den Unterhalt für deine Kinder verzichten bzw. Du darfst das auch gar nicht, denn der Kindesunterhalt steht nicht dir zu, sondern deinen Kindern. Da diese noch minderjährig sind, nehme ich jetzt an, bist Du nur der Verwalter, so zu sagen. Warst Du denn schon beim Anwalt? Wenn nicht, sofort einen Termin vereinbaren. Nur weil Du zu einem Anwalt gehst und dich über deine Rechte informierst, heißt das nicht, dass Du einen Rosenkrieg vom Zaun brechen mußt. Dir steht, falls keine Gütertrennung vereinbart wurde, alles was in der Ehe angeschafft wurde, zur Hälfte zu. Auch die Hälfte der Eigentumswohnung und des Hausrates. Es gibt die Möglichkeit, dass er Dir den Wert des Hausrates, den er jetzt zu viel besitzt, dir ausbezahlt. Das steht dir zu. In Punkto Wohnung kommt es darauf an, wie hoch noch der Kredit ist, denn der wird auch geteilt. Jedoch hat er einen Vorteil, dass er in der Wohnung wohnen bleibt und dadurch Miete spart. Den Vorteil hast Du nicht, so dass man deinen Anteil vom Kredit als Miete einsetzen könnte, da dir dein Mann für deine Hälfte eigentlich Miete bezahlen müßte. Wenn man sich bezüglich der Wohnung nicht einigt, müßte sie Verkauft werden und vom Erlös werden die Schulden getilgt, der Rest, wenn etwas übrig bleibt, geteilt.
Ansonsten kann ich Dir nur Raten, lass dich in keinen Streit reinziehen, denn da verdienen nur die Anwälte und gehe selber Arbeiten und verdiene dein Geld selbst. So zeigst Du, dass nicht um Geld betteln mußt, dass du unabhängig bist und, dass du von dem nix brauchst.
Bezüglich der neu Anschaffungen von Möbeln etc. die kannst du von der Steuer absetzen, wie die Scheidungskosten auch.
Zu deinem Vater kann ich dir nichts sagen, da du nicht schreibst warum er zu deinem Mann hält bzw. zur Trennung gehören ja immer zwei. Und in einer Ehekrise sollten Eltern eigentlich vermittelnt eingreifen und nicht einfach zu einem halten. Ist aber nur meine Meinung.
LG