Geh auf jeden Fall zum Frauenarzt!
Hallo jungemami,
Ich denke Du solltest umgehend Deinen Frauenarzt aufsuchen. Dein Frauenarzt kann und sollte Dir bei frühzeitigen Wehen umgehend ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Ein Beschäftigungsverbot kann auch aus einer Reduzierung der täglichen Arbeitszeit auf 6 oder 4 Stunden bestehen.
Abgesehen davon darfst Du als werdende Mutter laut 8, Abs. 2, Mutterschutzgesetz eh nicht "über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche" beschäftigt werden und laut 2, Abs. 2 muß Dein Arbeitgeber Dir "eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen" bereitstellen.
Je nach Art Deiner Beschäftigung gibt es natürlich noch andere Vorgaben für Deinen Arbeitgeber. Natürlich unter der Vorraussetzung, dass Du Deiner Mitteilungspflicht nachgekommen bist.
Aber wenn Du bereits frühzeitige Wehen hattest / hast wird Dir Dein Frauenarzt meiner Meinung nach eh ein ganztägiges Beschäftigungsverbot ausstellen.
Dir und Deinem Baby alles Gute!
Gruß Frau Gä.