Hallo Leute,
wir leben zu dritt in einer 4 Zimmer Wohnung in der Schweiz. Wir sind alle drei Deutsche. Nun gibt es ein Problem unser 3ter Mitbewohner ist auf und davon nach Deutschland. Er sagt uns, dass er für nix belangt werden kann. Dies bezweifeln wir und wollen auf jedenfall gegen Ihn vorgehen. Wir stehen alle man im Mietvertrag und er ist als Hauptmieter eingetragen. Wir haben auch schon mit unserer Verwaltung gesprochen und Ihnen ist es egal woher das Geld kommt.
Wir haben auch schon mehrere Berichte davon gelesen, aber diese sind alle nach dem Deutschen Recht. Gilt dies in der Schweiz auch? Können wir einfach zum Amtsgericht hier in die Schweiz gehen und Ihn belangen? Kann er Straflos davon kommen? Der Mietvertrag ist befristet bis 03/07 sein Anteil beträgt 500,- CHF (ca.300,-) pro Monat. Können wir Ihn bis 03/07 belangen?
Vielen Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß