ifan_128662811. Wer zum Einkauf in einen Laden 2 Flaschen Schnaps mitnimmt darf sich nicht wundern, dass es Probleme an der Kasse gibt.
2. Wer dann behauptet dass man unschuldig ist, sollte es auch beweisen können.
3. Eine Mitarbeiterin an der Kasse darf keine Taschenkontrolle durchführen. Diese Kontrolle darf nur die Polizei machen. In Ausnahmefällen auch ein Hausdedektiv, wenn ein sogenannter Anfangsverdacht durch auffälliges Verhalten vorliegt.