Hallo Jette,
es kommt drauf an, was genau im Vertrag steht.
Wenn nur drinne steht, das eine anteilige Rückzahlung besteht, wenn du kündigst....dann bist du auf der sicheren Seite und sie können nichts von dir zurückfordern wenn du Schwanger bist,....da das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht.
Also lies dir deinen Vertrag nochmal genau durch.
Lg Swante