Also
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten nach dem BGB.
Nämlich einmal die "Störung der Geschäftsgrundlage" nach 313 BGB, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nachträglich verändert haben.
Ist hier aber nicht der Fall, denn es war ja nicht ausdrücklich abgesprochen, dass ihr das Handy unbedingt immer in Deutschland nutzt oder dass Ihr nicht umzieht. Passt also nicht.
Dann 314 "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Anlass" - kommt schon eher hin. Das darfst Du dann, wenn Dir unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrsgsverhältnisses nicht zumutbar ist.
So und jetzt sind wir in einem typischen Auslegungsproblem: Ist es Dir zumutbar oder nicht.
Ich denke, es ist Dir schon zumutbar. Denn es war nunmal Dein Risiko, ob Du das Handy überhaupt benutzt (könntest ja z.B. auch ins Koma gefallen sein - ich weiß, makabres Beispiel) oder wo Du es benutzt. Letztlich musst Du auch nicht unendlich damit weitermachen, sondern nur 1 1/2 Jahre.
Sieh die Sache mal von der anderen Seite: Stell Dir vor, Du hättest eine Sache auf 2 Jahre fest vermietet und plötzlich erscheint der Mieter und sagt: "Ich zieh ins Auslaund und brauch das jetzt nicht mehr, nimm es wieder zurück". Da wärst Du auch nicht mit einverstanden, oder?
Hinsichtlich Nutzung der Freiminuten im Ausland etc. sprich mit Deinem Provider. Ich gehe mal davon aus, dass nur Inland darin enthalten ist, müsste aber auch im Kleingedruckten stehen.
Vielleicht gibt es wirklich Möglichkeiten, den Tarif zu wechseln.