Hey Dalva!
Ich werde mal versuchen, dir so gut es geht einige antworten zu geben.
die 2 Monate "Vater-Zeit" (mit Bezahlung ;-) ) können meines wissens nach nicht genommen werden während die Mutter im Mutterschutz ist.
(ich weiß nicht ob es möglich ist, wenn die Mutter im Erziehungsurlaub ist)
Den Arbeitgeber sollte man informieren, sobal man weiß, wann man die Arbeitsfreie Zeit nehmen will.
Ich denke, dass man sich die Zeit selber aussuchen kann. wenn der AG deines mannes aber dagegen sein sollte, ist es natürlich ein problem, wenn man sich mit ihm anlegt. nicht das er es einem dann übel nimmt....
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, was wiederum bedeutet, dass du nach den 8 Wochen Mutterschaftgeld nach der Entbindung nur :!!!: 10 Monate :!!!: Elterngeld bekommst.
Du musste deinem AG vor Beginn des MuSchu bescheid geben wie lang du voraussichtlich in Elternzeit gehen willst, Änderungen sind natürlich später auch noch möglich.
Eine Kündigung solltest du erst mal ganz hinten anstellen, das kannst du auch während dem letzten Jahr der Elternzeit tun. (hier kommt's darauf an wie lang deine Kündigungsfrist)
Deinen Resturlaub berechnest du wie folgt:
ET (22.08.) + 8 Wochen MuSchu = 17.10.
KEIN Urlaubsanspruch besteht für die Monate, in denen du VOLL in Elternzeit bist, also nur November und Dezember.
27 / 12 X 10 = 22,5, dann wird kaufmännisch aufgerundet, also
:AMOUR: 23 TAGE :AMOUR:
So jetzt hab ich mir hier nen Wolf geschrieben und wahrscheinlich hast du in der zeit schon 10 Antworten auf deine Fragen erhalten! Aber egal!"!!
LG, Nina
19.SSW