Hallo zusammen,
da wir gerade unser erstes Kind erwarten und das Thema Elterngeld zur Debatte steht, stellt sich mir eine Frage. Meine Lebensgefährtin ist bis zuletzt leider nur geringfügig beschäftigt gewesen. Dadurch ist ja, wenn ich das richtig verstehe das Elterngeld auch relativ niedrig. Jetzt könnte ich sie allerdings nach Ende des Mutrerschutzes im eignen Unternehmen einstellen und dafür selbst in Elternzeit gehen, so das mein Einkommen als Berechnungsgrundlage zählt. Organisatorisch wäre das kein Problem, da die Geschäftsräume im Wohnhaus sind, die Frage ist nur ob das rechtens wäre oder ob man da Betrug unterstellen würde.
Danke für eure Antworten im Voraus...