:BIEN:
Hallo!
Du bekommst Elterngeld, da du ja zum Zeitpunkt der GEburt einen Arbeitsvertrag hattest. Wie lang der noch in die Zukunft hinein gilt, ist vollkommen unwichtig. Selbst wenn er einen Tag nach der Geburt abgelaufen wäre, würdest du 1 Jahr Elterngeld bekommen.
Die Höhe des Elterngeldes wird aber geringer sein als die 65 % vom Gehalt, weil du keine vollen 12 Monate VOR der Geburt gearbeitet hast (oder hattest du vorher einen anderen Vertrag?) Das Geld, das du in den 12 Monaten vor der Geburt verdient hast, wird (auch wenn du nur 9 Monate verdient hast) aud 12 Monate umgelegt und von dem Monatsdurchschnitt wir dein Elterngeld berechnet.
Es ist nur von BEdeutung wie lange du VOR der Gebrut des Kindes gearbeitet hast. Ob dein Vertrag DANACH noch weitergegangen wäe hat auf die Zahlung des Eltengeldes überhaupt keinen Einfluss.
LG Attica