Wer arbeitslos ist und ALGII in den letzten Monaten, genau aus diesem Grund bezogen hat, bekommt den Mindestsatz, was ich auch gerecht finde, da dieser fast dem Erziehungsgeld gleicht.
Nun ist es aber so, das nicht alle arbeitslos sind, die ALGII beziehen. Das ALGII ist eine Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und sozialer Unterstützung des Staates, welches vorher einmal getrennt war.
Ich habe nach dem Abitur an der Wirtschaftsakademie studiert und parallel eine Ausbildung gemacht. Habe in dieser Zeit (also schon ab 19 Jahren) in die staatlichen Kassen eingezahlt. Nahtlos habe ich dann in einem grossen deutschen Unternehmen meine "Karriere" auf die Beine gestellt, immer top verdient und fleissig noch mehr Geld in die Kassen der Arbeitslosenversicherung etc. eingezahlt. Ich war nie arbeitslos!!!
Vor 2 Jahren bekam ich dann meinen ersten Sohn und habe meine berufliche Laufbahn auf Eis gelegt um ihn selber gross zu ziehen. Lt Gesetz hat man den Anspruch 3 Jahre lang. Da ich allein von dem Erziehungs- und Kindergeld nicht leben konnte, musste ich staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Denn mein so tolles Einkommen fiel gänzlich weg. Diese Leistungen nennen sich auch bei mir ALGII.
Da ich in diesem Jahr mein 2. Kind im Spätsommer erwarte, beschäftigt mich die Frage des Elterngeldes sehr.
Und ich finde es nicht nur verdammt ungerecht, sondern - ja, ich finde es verfassungswidrig - das ich den Mindestsatz von 300,- Euro bekommen soll und weiter von Sozialleistungen abhängig bin!
Ich finde es schlimm mich vorm Staat nackig zu machen, denn dieser ALGII Antrag bedeutet, deine Ersparnisse, Konten, Lebensumstände, Versicherunen ... einfach alles wird kontrolliert und transparent gemacht. Das ist für mich sehr erniedrigend.
Jetzt frage ich Euch mit welchem Recht, bekommt eine Mutter eines 2007 geborenen Kindes 67% Elterngeld und eine andere Mutter, die bereits ein Kind hat und vorher genauso berufstätig war wie jene - ALGII?????
Ich finde da es ein Muss wäre, die 12 Monate vor der genommenen Elternzeit für das Elterngeld anzurechnen und ich überlege ernsthaft gegen diese Gesetzeslücke zu klagen!
Das war mal meine ganz persönliche Meinung!
LG Rotkehlchen