an0N_1243224899zHi,
zunächst mal, bedeutet verprügeln und "los gehen" mehrere kräftige und schmerzhafte Schläge, die zumindest zu Beueln und blauen Flecken führen?
Dann wäre es Körperverletzung sowie Mißhandlung von Schutzbefolenen.
Das Du Angst vor Gerichtsterminen hast ist verständlich. Du bist erst 15 Jahre alt, da kann man so etwas nicht alleine. Ich hätte das in Deinem Alter auch nicht gekonnt und auch Angst gebhabt.
Lass Dir aber sagen, dass Du als Zeuge vom Gericht nichts zu befürchten hast, solange Du richtig aussagst.
Die Sache ist sehr ernst und Du brauchst Hilfe. Wer kommt bei Dir in Frage? Onkel, Tanten, Lehrer, Eltern von Mitschülern die Du ansprechen kannst? Warum hilft eigentlich eure Mutter nicht?
Ihr müsst im Zweifel den Vertrauenslehrer ansprechen! Die sind für so etwas da. Wenn der Vertrauenslehre den Job schon ein paar Jahre macht, seit ihr sicherlich nicht die Ersten, die mit so etwas zu ihm kommen.
Wohnst Du in einer Stadt oder in der Nähe von einer Stadt? Erkundige Dich, ob es dort einen Verein gegen häußliche Gewalt gibt. Wildwasser e.V. heist glaube ich einer. Solche Auskünft kann die die Stadt geben. Im Einwohneramt liegen immer Informationenn von solchen Vereinen aus. (oder Stadt-homepage) Du brauchst aber trotzdem zumindest die Hilfe eines Vertrauenslehrers!
Ich kann Dir jetzt zunächst mal was zu Deinen Rechtschutzmöglichkeiten schreiben.
1. Du kannst die Strafanzeige auch wegen der Verletzung Deiner Schwester stellen. Im günstigen Ausgang wird Dein Vater vom Strafrichter verurteilt. Wahrscheinlich Geld- oder Bewährungsstrafe. (Das Deinem Vater der Umgang mit Jugendlichen Untersagt wird ist sehr unwahrscheinlich) Deine Mutter hat sich ebenfalls strafbar
2. Du (oder Deine Mutter) kannst vor dem Zivilgericht einen Gewaltschutzantrag stellen. Dieser hätte zur Folge, dass Deinem Vater das Betreten eurer Wohnung und der Kontakt zu euch untersagt wird (je nachdem was Ihr wollt.) Dieser Antrag ist auch im eiligen Rechtschutz durchsetzbar, so dass sofort nach Eingang bei Gericht eine Anortnung getroffen würde, die ihm das Betreten untersagt.
Die Strafanzeige könntest Du alleine stellen. Hier kann ich aber nicht abschätzen, was dass für Dich für Konsequenzen hat. Dein Vater erhält nach ein paar Wochen einen Anhörungsbogen, dann weiß er von der Anzeige. Die Verhandlung ist erst nach ein paar Monaten. Danach wird er wieder zu Hause sein.
Den Gewaltschutzantrag kannst Du nicht selber stellen. Da brauchst Du einen Anwalt der Dir hilft.
Wenn Dir keiner hilft, geh alleine (oder vielleicht besser mit Deiner Schwester) zum Amtsgericht. Sag Du möchtest einen BERATUNGSSCHEIN. (Ich bin mir nicht sicher, glaube aber den bekommst Du auch wenn Du noch Minderjährig bist.) Mit dem Beratungsschein kannst Du zu einem Anwalt gehen, der berät Dich dann kostenlos.
Zur Beweislage. Wenn ich dich richtig verstehe hat kein Dritter die Mißhandlungen mitbekommen. Habt Ihr einen Hausarzt, der Schlagverletzungen bei Deiner Schwester und Dir gesehen und/ oder attestiert hat?
Wenn Dein Vater deine Schwester das nächste Mal schlägt müsst Ihr danach zu einem Arzt. Wenn Ihr keine Hilfe habt, geht zum Krankenhaus und schildert dem Arzt was passiert ist. Sag dass Du ein Attest haben willst, welches Gewaltanwendung bestätigt. Es ist sehr hilfreich, wenn man ein solches Attest hat!
Ansonsten seit Ihr beide, auch als Opfer, Zeugen für die Misshandlung des anderen, soweit ihr diese jeweils selbst wahrgenommen habt.
Sag Deiner Schwester hallo von mir. Sag Ihr, es ist ungerecht, dass sie geschlagen wird, sie tut mir leid. Kein Mensch hat es verdient, dass ihm so etwas widerfährt. Auf jeden Fall wäre es aber falsch zu resignieren und sich selbst dafür etwas anzutun.
Sonnenblume