Elterngeld und Elternzeit auseinander halten
Wenn hier geschrieben wird, dass eine Elternzeit im Lebensmonat 13 und 22 genommen werden kann, dann stimmt das zwar, aber das Elterngeld gibt es nur bis maximal Lebensmonat 14. Der hier beschriebene Mann würde also voll ins Leere blicken beim Elterngeld, da er a) nur einen Monat innerhalb der ersten 14 Monate hatte und b) folglich die 2 Monate Mindestbezug nicht erreicht. Ein ziemliches finanzielles Fiasko also!