Hallo!
Also, je nach Bundesland bekommst du Erziehungsgeld in Höhe von 300,- EUR für zwei Jahre bzw. noch 200,- für das 3. Jahr.
Ich gehe davon aus, daß Du noch nicht im Mutterschutz bist. Der geht 6 Wochen vor Geburt bis 8 Wochen nach Geburt. Da bekommst Du sofern Du Vollzeit gearbeitet hast Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (13,- /Tag), den Rest zum Nettolohn von Deinem AG.
Solltest Du nach der Geburt nicht gleich wieder arbeiten gehen wollen, also Elternzeit nehmen wollen, mußt Du das schriftlich bei Deinem AG anmelden, ab wann (im Normalfall nach der Mutterschutzfrist) und wie lange (1,2 Jahre oder 3 Jahre, wobei das 3. Jahr auch zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr genommen werden kann, glaube ich).
Die Anmeldung der Elternzeit muß in der Regel schriftlich erfolgen und sollte am besten gleich nach der Geburt erledigt werden (Frist glaube ich, ist 6 Wochen vor Beginn).
Ja, das Erziehungsgeld ist abhängig vom Einkommen Deines Mannes, sofern Du verheiratet bist. Das erste halbe Jahr bekommen fast alle Geld, da hier die Grenzen höher angelegt sind, danach kann es sein, daß je nach Verdienst Du nix oder weniger bekommst. Außerdem wird auch das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet, Du bekommst also erst nach Ende des Mutterschaftsgeldbezuges das Erziehungsgeld. Das Erziehungsgeld solltest Du auch gleich beantragen, da es im Nachhinein nur 6 Monate rückwirkend gezahlt wird.
Vordrucke dafür bekommst Du auf den Ämtern Deiner Stadtgemeinde, dort sollten auch Broschüren über Elternzeit & Co. ausgelegt sein. Denke auch an das Kindergeld, daß Du beantragen mußt und die Umschreibung Deiner/Eurer Lohnsteuerkarten.
So, bischen viel geworden, aber ich hoffe, Du konntest etwas damit anfangen. Am besten Du googelst ein wenig und machst schon alle "papiere" bereit, dann hast Du später weniger Rennerei.
Solltest Du noch Fragen haben, kannst mir ja ne Nachricht senden.
LG Sternle