Weiß jemand von euch wie das tatsächlich rechtlich ist? Ich bin noch in Elternzeit von meinem ersten Kind, arbeite jedoch seit dessen 1. Geburtstag Teilzeit. D. h. ich hatte 3 Jahre Elternzeit mit Teilzeitoption beantragt und diese Teilzeitoption wahr genommen. Unsere Gesetze interpretiere ich so, dass ich also aktuell noch in Elternzeit bin. Wer noch während der Elternzeit erneut schwanger wird, muss seine Elternzeit zum Mutterschutzbeginn hin kündigen, um dann in den neuen Mutterschutz zu treten und das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten (dies ergibt sich aus dem eigentlich zustehenden Entgelt NACH der Elternzeit, bei erneuter SS). So da ich nun wieder schwanger bin, während meiner Elternzeit Teilzeit arbeite und immer noch das Anrecht auf meinen 100% Job nach der Elternzeit habe, müsste ich doch auch Mutterschaftsgeld in Höhe des Vollzeitjobs bekommen. Natürlich vorausgesetzt, ich kündige meine Elternzeit zum MuSchu-Beginn.
Wer kann mir darüber zuverlässige Auskunft geben?