:-)
Hallo,
weiß nicht ob dir meine Antwort noch weiterhilft... solltest du jetzt im Juni wieder schwanger werden, wäre voraussichtlicher GT also ca. April 2014. Du müsstes ja dann theoretisch wieder ab 10.01.14 arbeiten bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes. Fürs Elterngeld von Kind II zählen dann die Monate Februar 13 bis März 14. Da Monate in den denen du Elterngeld von Kind I erhalten hast, nicht zählen, also Februar 13 bis Januar 14 wird hier des Gehalt von vor deiner ersten Schwangerschaft wieder herangezogen. Monate mit Elterngeldbezug werden einfach ausgeklammert. Beim zweiten Kind erhälts du dann noch den Geschwisterbonus, also nochmal 10% zum neuen Elterngeld dazu (sind glaub ich wenigstens 75 Euro)