Erbausschlagung minderjährige
Hallo zusammen, bin langsam echt am verzweifeln..
Mit meiner seit 20jahren getrennten Lebensgefährtin habe ich 2 Kinder die to hter um die es geht war 17 bei erbausschlagung..
Als ich vom Tod der Mutter erfahren habe innerhalb der Frist sofort zum nachlassgericht und das Erbe für meine 17jahre alte tochter ausgeschlagen.. OK dachte ich alles gut Dokumente bekommen usw kein Hinweis das ich noch was bräuchte..
Nun ein Schreiben das die 6 wöchige Frist nixhteingehalten wurde und somit die ausschlagung nicht rechtskräftig wäre da ich eine Familien gerichtliche Genehmigung bräu hte.. Jetz ist aber smine to hter 18 3 Monate nach ausschlagung.. Und das familiengericht sieht keinen Grund eine Genehmigung zu erteilen da meine to hter 18ist..
Weiss jemand weiter nachlassgericht schickt mich zum Familiengerixht... Familiengerichtlicht Schicht mich zum nachlassgericht keiner fühlt sich zuständig.. Ich m9chte auf keinen Fall das meine to hter durch Unwissenheit die Schulden der Mutter erbt
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Geh SOFORT zu einem Fach-Anwalt für Erbrecht.
Wenn die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verstrichen ist, und das ist hier ja offenbar der Fall, ist das ziemlich blöde.
Als letzter Rettungsanker dürfte nur noch ein Vorgehen nach 1954, 1956 BGB in Betracht kommen: Anfechtung der Annahme bzw. Anfechtung der Fristversäumnis.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Versäumen/Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist (also der Frist für die Erbausschlagung) anzufechten.
Haken hierbei - neue Frist, wieder nur sechs Wochen!!!
Bin nicht ganz sicher, wann hier Frist zu laufen begann.
Ich denke - ohne Gewähr!!! - ab dem Zeitpunkt, in welchem dir mitgeteilt wurde, dass du zur Ausschlagung eine familienrechtliche Genehmigung benötigt hättest, in dem dich also das Schreiben erreichte, dass dir mitteilte, dass die Erbausschlagung nicht rechtskräftig ist.
Verschwende hier bitte keine weitere Zeit damit zwischen Familiengericht und Nachlassgericht hin und her zu rennen.
Vorrangig dürfte jetzt die Einreichung der Anfechtung sein.
Wenn du auf die Schnelle keinen Anwalt hast/findest, kannst du die Anfechtung formlos auch selbst erst mal machen.
Einfach hin zum Nachlassgericht, und dort zu Protokoll der Geschäftstelle einfach diktieren, die sollen aufschreiben: >>>hiermit fechte ich - zur Fristwahrung - die Annahme der Erbschaft bzw. das Versäumen der Ausschlagungsfrist an.
Begründung erfolgt zeitnah.<<<
(Kannst du natürlich auch selbst schreiben, dann gib es aber direkt dort an und lass dir den Eingang bestätigen).
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du die Sache im Sinne deiner Tochter klären kannst.
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Wenn die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft verstrichen ist, und das ist hier ja offenbar der Fall, ist das ziemlich blöde.
Als letzter Rettungsanker dürfte nur noch ein Vorgehen nach 1954, 1956 BGB in Betracht kommen: Anfechtung der Annahme bzw. Anfechtung der Fristversäumnis.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Versäumen/Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist (also der Frist für die Erbausschlagung) anzufechten.
Haken hierbei - neue Frist, wieder nur sechs Wochen!!!
Bin nicht ganz sicher, wann hier Frist zu laufen begann.
Ich denke - ohne Gewähr!!! - ab dem Zeitpunkt, in welchem dir mitgeteilt wurde, dass du zur Ausschlagung eine familienrechtliche Genehmigung benötigt hättest, in dem dich also das Schreiben erreichte, dass dir mitteilte, dass die Erbausschlagung nicht rechtskräftig ist.
Verschwende hier bitte keine weitere Zeit damit zwischen Familiengericht und Nachlassgericht hin und her zu rennen.
Vorrangig dürfte jetzt die Einreichung der Anfechtung sein.
Wenn du auf die Schnelle keinen Anwalt hast/findest, kannst du die Anfechtung formlos auch selbst erst mal machen.
Einfach hin zum Nachlassgericht, und dort zu Protokoll der Geschäftstelle einfach diktieren, die sollen aufschreiben: >>>hiermit fechte ich - zur Fristwahrung - die Annahme der Erbschaft bzw. das Versäumen der Ausschlagungsfrist an.
Begründung erfolgt zeitnah.<<<
(Kannst du natürlich auch selbst schreiben, dann gib es aber direkt dort an und lass dir den Eingang bestätigen).
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffe, dass du die Sache im Sinne deiner Tochter klären kannst.
Vergessen - aber wichtig
Deine Tochter ist ja jetzt volljährig.
Damit stellt sich die Frage wer hier jetzt anfechtungsberechtigt (und "verpflichtet" ist, sie - denn sie ist ja Erbin -, oder du - denn du hast ja (handelnd für sie) die Frist veräumt.
Ich würde meinen, dass jetzt deine Tochter am Zug ist und du hier gar nichts mehr in eigener Person bewirken kannst, also auch keine Anfechtung (für sie) erklären kannst.
Also doch am besten gleich mit Anwalt, oder wenigstens mit Tochter zum Nachlassgericht und fragen, ob sie oder du, bevor ihr denen dort die Anfechtung diktiert.
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Hallo,
ich würde dir auch empfehlen, dich direkt
an einen Fachanwalt, wie hier zu wenden.
Der Fall ist schon komplizierter.
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