alloverEs ist tatsächlich so, dass die Schwester ihren Bruder beerbt.
Du darfst hier nicht vom Haus aus denken, sondern musst die Erbfälle/Erblasser betrachten.
Ohne Testament greift immer die Gesetzliche Erbfolge.
D.h. zuallererst die Kinder des Erblassers, wären die verstorben kämen Enkel.
Gibt es keine Kinder (Enkel) geht es quasi wieder "rückwärts", dann erben die Eltern der Verstorbenen (Erblassers) sowie die Abkömmlinge der Eltern - also die Geschwister des Erblassers.
Neben diesen "Blutsverwandten" des Erblassers erbt - gesetzliche Erbfolge - immer auch ein etwaiger Ehegatte.
Zuerst verstarb hier der Vater des Mannes Deiner Cousine.
Er hinterließ keine Frau, nur zwei Kinder: den Mann und dessen Schwester.
Diese erbten (§ 1924 Abs. 1 und 4 BGB) je zur Hälfte.
Der Mann bekam das Haus, die Schwester entsprechend Geld.
Dann verstarb der Mann Deiner Cousine, ohne Testament.
Also (wieder) gesetzliche Erbfolge.
Er hinterläßt Frau (Deine Cousine), keine Kinder, aber noch eine Schwester.
Hier greift § 1931 BGB.
Abs. 1 besagt, dass der überlebende Ehegatte neben Abkömmlingen der zweiten Ordnung (das sind die Eltern und Geschwister des Erblassers) - hier also die Schwester des Mannes Deiner Cousine - zur Hälfte erbt.
Lebten Deine Cousine und ihr Mann im Güterstand der Zugewinngmeinschaft (hatten also keinen Ehevertrag und weiter nichts geregelt), erhält Deine Cousine ein weiteres Viertel des Erbes (§ 1931 Abs 4, 1371 BGB).
Deine Cousine erbt also 3/4 des Erbes. Die Schwester 1/4.