Ja
naja. eigentlich hat deine tochter gegenüber deinen eltern kein erbrecht, deswegen kann ihr nichts abgezogen werden. aber alles, was man 10 jahre vor seinem tod verschenkt hat, wird in die erbmasse mit hineingerechnet. das heißt, wenn deine eltern deiner tochter jetzt einen größeren betrag schenken, der erbrechtlich relevant wäre, und in einem jahr sterben sie, dann kann der erbe deiner eltern das geld fordern.
sonst könnte man ja den pflichtteil umgehen, indem man kurz vor dem tod sein ganzes vermögen verschenkt. das geht natürlich nicht.