Also
die Frage, ob das Schuldanerkenntnis notariell beglaubigt sein muss, kann ich aus dem Stehgreif nicht beantworten. Müsste ich mal im Büro nachschauen.
Das heißt aber nichts. Streitig ist ja wohl, ob er die Raten zahlen muss. Ob es dafür ein spezielles Schuldanerkenntnis gibt, ist egal. Hauptsache, es ist eine entsprechende Willenserklärung von ihm abgegeben worden und Du kannst es beweisen. Da du dieses Schuldanerkenntnis hat, dürftest Du es beweisen können. Jedenfalls dürfte es einen sogenannten Anscheinsbeweis beinhalten, mit der Wirkung, dass sich die Beweislast umdreht. Nicht Du musst beweisen, dass er zahlen wollte, sondern er muss beweisen, dass er nicht zahlen muss. Was ihm kaum gelingen wird.
Letzlich ist das eine Frage, die das Gericht so oder so entscheiden kann.
Mein Vorschlag: Klage einfach eine Rate als sogenannte Teilklage ein. Kostet nicht viel und anschließend bist Du schlauer.
Anwalt wäre hilfreich.