Chancen hast du vielleicht bei der Waschmaschine, weil die Rechnung auf Dich läuft. Allerdings nur dergestalt, dass er die Waschmaschine herausgeben muss bzw. wenn er dies nicht tut, das Geld erstatten muss (ggf. aber auch nur noch den Restwert).
Du hast leider nur Nachweise dafür, dass Du ihm Geld überwiesen hat - aber leider keinen, dass vereinbart war, dass er Dir dieses wieder zurück zahlt oder sich an den Kosten für den Urlaub beteiligt. Daher sind Deine Chancen sehr sehr schlecht bis gar nicht vorhanden, hier etwas zurück zu bekommen.
Leider ist es so, dass sobald es nichts schriftliches gibt, es einfach nicht nachzuweisen ist, wer wem was gegeben hat. Es könnte ja auch sein, dass ihr mündlich vereinbart habt, dass Du ihm das schenkst - das zumindest wird er dann wohl behaupten und es gibt keinen Beweis dafür, dass es anders gewesen ist.