am 18.10.2006 bin ich abends zu meiner Freundin gefahren, ich hatte mich mit meinem Ex-Freund gestritten. Dieser hatte zu diesem Zeitpunkt bereits keinen Führerschein mehr, da er mehrfach erwischt wurde, wie er unter Drogeneinfluß (Kokain, Speed, Extacsy, Marihuana) Auto gefahren ist.
Er kam mir dorthin mit seinem Wagen hinterher und war mal wieder voll "drauf".
Ich versuchte ihn zu überreden, sein Auto stehen zu lassen und mit mir zurück zu fahren, das wollte er aber nicht.
Meine Freundin hat ebenfalls auf ihn eingeredet. Er ist dann schonmal nach hause gefahren. Ich 3 Minuten später auch. Von weitem sah ich schon 2 Polizeiwagen, die sehr schnell fuhren....ich ahnte schon schlimmes.
Zuhause angekommen, blickte ich auf mein Handy, er hatte versucht mich zu erreichen, da war es genau 23:20!
Folgendes war passiert:
Er ist in die Polizeikontrolle geraten, hat nicht angehalten, sondern den Rückwärtsgang eingelegt und ist geflüchtet. Die polizei hat ihn nicht bekommen.
Ich habe ihn dann an einer bestimmten Stelle abgeholt. Er hat mir die Verfolgungsjagd genau geschildert.
Da er danach wieder ständig voll auf Drogen Auto gefahren ist und auch sonst absolut durchgedreht ist habe ich ihn angezeigt.
Nächste Woche ist die Verhandlung. Meine Frage kann er überhaupt durch meine Aussage und der Bestätigung meiner Freundin, dass er an diesem Abend gefahren ist verurteilt werden und mit welcher Strafe hat er zu rechnen? Die Polizei hat ihn ja nicht richtig gesehen....wußte auch sein Kennzeichen nicht.
Allerdings kannn ich mich an jedes Details erinnern (Verfolgungsstrecke, genaue Uhrzeit etc)dass müsste ja so ziemlich mit dem Polizeiprotokoll übereinstimmen....
Dank für jede Meinung im Voraus!
Sissi