Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine Frage:
Ein Bekannter ist zum 2. Mal innerhalb von 3,5 Jahren wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwischt worden, er HAT einen Führerschein, allerdings einen der in Deutschland keine Gültigkeit hat.
Als er das erste mal erwischt wurde, lag die Strafe bei 6 Monate Verbot für die Anmeldung zum Führerschein und knapp 260 Euro Strafe.
Ich weiß dass es bei Wiederholungstätern dann ja anders aussieht. Er hat eine Vorladung wg. Aussage. Nun meine Frage - geht das vor Gericht? Kriegt er evtl. "nur" einen Brief ohne Gerichtsverfahren, gegen den er Widerspruch einlegen könnte?
Ich weiß dass mein Mann einmal einen Fehler gemacht hat (unwissentlich), als er noch jünger war - da hat er die Hilfe eines RAs in anspruch genommen, kurz danach hat er dämlicherweise die Eidestattliche Versicherung abgelegt und dann kam ein Arbeitsunfall. Mein Mann vergass also diesen RA zu bezahlen und bekam dann einen Brief zur Anhörung wg. Betrugs. Da mein Mann dort Widerspruch eingelegt hatte, ging dies zum Gericht - hätte er das nicht getan, so hätte er die ihm per Post zugestellte Strafe zahlen müssen. Betrug wird doch aber meiner Meinung nach wesentlich "härter" bestraft als dass was du unser Bekannter gemacht hat oder?? Er meint er rechnet damit, dass die sich anhören was er zu sagen hat - schlicht das er denen sagt "Jap das war so hab ich wirklich gemacht!" und er dann die Tage Post bekommt wo dann drinsteht dass er 500 Euro oder so zahlen soll und ein erneutes Verbot vermutlich auf 2 Jahre.
Ist das eine realistische Rechnung? Weiß das jemand??
LG
Hasilein