Hallo
Natürlich kann das Kind den Namen des Vaters annehmen , was sollte den dagegen sprechen ? Ja und bei der zweiten Sache ist es so , hast du denn noch die Staatsbürgerschaft von Spanien oder nicht ? Wenn ja müsste es so sein das das Kind bis zum 18 Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften bekommt und sich dann entscheiden muss mit 18, für welche Staatsbürgerschaft es lieber ist .
Gruß Lukas