Hallo Leute,
ich komme aus dem italienischem Forum, wohne aber in Deutschland seit ein paar Monaten. Ich habe ein Problem mit einem Aufhebungsvertrag, daher brauche ich eure Hilfe, da meine Deutschkenntnisse nicht gut sind. Ich bin eingestellt bei einer Firma, und mein vertrag wird am 31.August 2006 laufen. Jetzt wurde es mir einen Aufhebungsvertrag, aber ich verstehe es nicht gut, und zwar:
1.Beendigung
Die Parteien sind sich darueber einig, dass das Arbeitverhaeltnis auf Veranlassung des Unternehmens zur Vermeidung einer Kundigung aus dringenden betrieblichen Gruenden mit Ablauf des 31. mai 2006 seine Beendigung finden wird.
2. Verguetung
Das Unternehmen verpflichtet sich, der Mitarbeiterin fuer die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses die vereinbarte monatliche Verguetung sowie die sonstigen, aus dem Arbeitsvertrag hervorgehenden Leistungen zu zahlen.
Euer Meining nach, bedeutet das Teil 2 (Verguetung) dass die Firma mich am Ende mai die verbleibenden Monate bis zum Ende des Vertrages am 31. August zahlen wird, oder dass ich bezahlt sein werde nur bis zum 31.Mai 2006?
Ich hoffe, Ihr werdet mich helfen und bedanke mich im voraus!
Giovanna