Betreuungsunterhalt
Du musst dir einen Anwalt nehmen, um den Betreuungsunterhalt geltend zu machen. Da kann dir leider keine Jugendamt o.ä. helfen. Dir steht für die ersten drei Lebensjahre des Kindes ein Unterhalt in Höhe deines bisherigen Nettogehaltes zu, Leistungsfähigkeit des Vaters vorausgesetzt. Elterngeld wird natürlich angerechnet. Dem vater steht ein Mindesbedarf zu, der allerdings nicht allzu hoch ist.
Ich würde es also in jedem Fall versuchen. Du kannst zwar mit dem Elterngeld ein Jahr überbrücken, aber die ganze Sache ist eine riesen Mogelpackung. Schließlich weißt du auch gar nicht, ob du schon nach einem Jahr wieder arbeiten gehen willst und kannst. Krippenplätze sind schon sehr rar und dann müssen die Betreuungszeiten auch noch mit deinen Arbeitszeiten halbwegs übereinstimmen.
Alles Gute für dich und dein Baby