jaylee_12824656Lieben dank lexi38,
du kennst dich ja bestens aus *kompliment* . ich habs mit unserer lohnbuchhaltung nicht so, da frag ich dann lieber nicht nach.
meiner meinung jedoch, muss eine letztmalige auszahlung doch noch im beschäftigungsmonat erfolgen, und darf nicht nach austritt aus der firma ausgezahlt werden, egal wie hoch der arbeitsaufwand ist - denn der auszuzahlende mitarbeiter ist ja im folgemonat nicht mehr in die firma integriert, sprich die firma würde sich im grunde im verzug befinden, und dem ehemaligen mitarbeiter nochmals zinsen zahlen müssen?!?! vielleicht liege ich auch falsch, aber ich habe von sowas, wie gehabt, ja keinen plan - also was meinst du??
liebe grüsse