Elternzeit
Hallo,
wenn Du nur 1 Jahr Elternzeit beim Arbeitgeber angibt, aber dann nicht zum 1. Geburtstag Deines Kindes wieder anfangen möchtest oder kannst (bspw. wegen mangelnder Kinderbetreung o.ä.) kannst Du die Elternzeit nicht verlängern.
Wenn Du 2 Jahre angibst kannst Du noch auf 3 Jahre verlängern wenn Du es möchtest. Eine Verl
Oft ist es so, dass wenn Du ein Jahr weg bist Dein Arbeitgeber die Arbeit umverteilt und nicht unbedingt eine neue Kraft einstellt, bei 2 Jahren Abwesenheit sieht das für den Arbeitgeber schon ganz anders aus.
Also bei 1 Jahr ist es fix, wenn Du dann nicht antreten kannst, musst Du Deinen Arbeitsplatz kündigen. Bei 2 Jahren kannst Du noch um ein Jahr verlängern.
Ich habe auch im 1. (von 2 Jahren) das volle Elterngeld mir auszahlen lassen und einiges zur Seite gelegt. Nun nach Abschluss des ersten Jahres arbeite ich auf 400 EURO Basis (anderer Arbeitgeber), aber dafür brauchte ich eine Genehmigung zur Nebenbeschäftigung von meinem Arbeitgeber. Lies einfach mal Deinen Arbeits-Vertrag durch. Und ich genieße dieses 2. Jahr, jetzt kann man mit dem Kleinen so richtig viel machen. Aber überleg es Dir gut, wie es Deiner Branche geht, und ob Du hinterher wieder voll oder in Teilzeit arbeiten willst oder kannst oder auch musst.