Düsseldorfer Tabelle
Der Kindesunterhalt wird vom Nettolohn deines Freundes errechnet. Gebe bei google: Düsseldorfer Tabelle ein.
Also, daß ein Unterhaltspflichtiger Vater mehr Unterhalt zahlen muß, wenn er mit seiner Freundin zusammen zieht, ist mir neu. Stimmt auch nicht.
Aber er wird mehr Unterhalt zahlen müssen, wenn er mehr verdient.
Auch wenn das Kind 6 Jahre alt wird, muß er mehr Unterhalt bezahlen. Das gleiche gilt auch wenn das Kind 12 Jahre wird. Das kannst du aber bei der Düsseldorfer Tabelle nachlesen.
Es gibt immer zwei Seiten.
Du gehörst mit deinem Freund zur einen Seite, die monatlich um die 200 Euro abdrücken müssen...
Aber es gibt auch die andere Seite, da wo das Geld hingeht. Ein Kind kostet viel Geld im Monat. Die Mutter ist sogar verpflichtet, den Kindesunterhalt einzuklagen.
Dein Freund soll sich auch glücklich schätzen, daß er sein Kind regelmäßig sehen kann.
LG