Wenn
du willst, darfst du selbstverständlich bis zur Geburt arbeiten. Die Krankenkasse brauchst du nicht anrufen, wozu auch.
Schutzfristen vor der Geburt: Sechs Wochen vor der Geburt dürfen werdende Mütter gemäß dem Mutterschutzgesetz nicht mehr beschäftigt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Schwangere unbedingt zu arbeiten wünscht. Die Schwangere kann diese Erklärung laut Mutterschutzgesetz jederzeit widerrufen.
Ich selber habe bei jedem Kind bis zur Geburt gearbeitet und eine Woche danach wieder und ich hatte keine Schrei-Kinder.
Nimm alles ganz gelassen, mach so wie es dir selber gut geht, reg dich nicht auf, wenn es eh nicht zu ändern ist, dann bekommst du ein ruhiges friedliches Kind.
Saraa