Hallo,
ich habe eine wichtige Frage, und zwar geht es um folgendes:
Ich habe heute einen Vorstellungs- und Fototermin bei einer Agentur vereinbart, es musste alles ziemlich kurzfristig und schnell gehen, da der Termin noch diese Woche wahrgenommen werden musste. Also wurde der Termin auf morgen 10.30 h gelegt. Ich habe Welten in Bewegung gesetzt und innerhalb von 20 min viele Telefonate geführt, um so kurzfristig alles unter einen Hut zu bringen und einen Babysitter für meinen Sohn (10 Monate) zu finden. Alles leider vergebens, weswegen ich quasi 20 min nach Terminvereinbarung wieder anrief und den Termin absagte. Das war um 10.32 h.
Der Chef war sehr angefressen und hat gesagt, dass er mir jetzt eine Rechnung über 200 Euro Schadenersatz zukommen lässt.
In den AGB steht, dass ein Termin innerhalb von 24 h abgesagt werden muss, andernfalls Rechnung von 200 Euro. Ist ja auch in Ordnung so, aber bei mir ging es quasi um 2 Minuten, die ich "zu spät" absagte, Nachsehen hat der Chef keines.
Meine Frage: Gibt es da eine rechtliche Grauzone oder sogar eine Festlegung? Muss Kulanz gewährt werden (bei lächerlichen 2 Minuten)? Oder muss ich mich einfach auf sein Gewissen verlassen, weil dann bin ich verlassen und muss wegen 2 Minuten 200 Euro zahlen.
Vielen Dank für eure Antworten,
Franziska