Das (er)fragen hat kein Ende... :roll:
Es geht wieder um unser 6-Familenhaus :FOU:
Die beiden Parteien im EG haben in ihrem Mietvertrag die Gartenpflege mit inbegriffen. Jedoch keine gesonderte Ausführungen. Der Mieter X, der nun schon mehreren Jahre im EG dieses Hauses wohnt, fand bei Einzug einen ordentlich gepflegten Garten vor (allerdings kein Ziergarten, Vorzeigegarten ect.) Mittlerweile sieht *sein* Garten aus wie Kraut und Rüben.
Ich hab schon mal im Netz recherchiert, bin aber immer noch nicht so richtig schlau geworden.. :shock:
Da X den Garten laut Vertrag mit gemietet hat, muß er ihn auch pflegen. Aber, so das www. , ich kann ihm nicht vorschreiben regelmäßig den Rasen zu mähen und die Büsche zu beschneiden. Richtig ?? (Das ist nämlich nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt.)
Aber könnte ich denn, auch weil X schon mehrere Jahre dort wohnt, jetzt noch nachträglich einen Klausel zum Mietvertrag/Gartenarbeit machen, daß er z. B. alle 2 Wochen den Rasen mähen muß (Saisonbedingt) und mind. 1x im Jahr die Büsche zurück schneidet ?!!?
Das X mir die Unterschrift dazu auch verweigern könnte ist mir klar..
Bitte um Antwort ihr lieben Helferlein... :super:
Lg
pedi