hallo
Mein Freund und ich haben uns unser Traumdomizil gekauft und nun gibt es ein paar schwierige Angelegenheiten mit den ehemaligen Besitzern.
Folgende Situation
Auf bitte der Haueigentümerin sind wir zu ihrer alten Versicherung gelaufen im Auftrag die Wohngebäudeversicherung wieder so in stand zu setzen wie sie einst war. Da sie ihr ehemaliges Haus als Wochenendhaus/Ferienhaus hat umschreiben lassen und nun wegen uns wieder als bewohnbar umgeschrieben werden müsste.
Vor ein paar Wochen waren wir bei der gesagten Versicherung und haben diese auf den ehemaligen Stand umschreiben lassen. Alles prima. Alles wunderbar, dachten wir. Einige Tage darauf hatten wir einen Termin bei unserer zukünftigen neuen Versicherung und rein zufällig erzählten wir der Versicherungsfrau das wir bei der alten Versicherung schon alles wieder haben auf den alten stand setzten lassen.
Die glaubte sie hätte sich verhört. Sie meinte das wir das gar nicht hätten machen dürfen da wir noch nicht im Grundbuch stehen würden und das Sache der noch Hauseigentümerin sei. Es wäre also nicht richtig jetzt schon einen neue vertrag bei der alten Versicherung zu machen!
Da wir noch in der Kündigungsfrist waren haben wir den Vertrag den uns die Versicherung aufgeschwatzt hat wieder aufgehoben, zu Recht.
Jetzt kommt aber erst der Stein ins rollen
Etliche Telefonate mit der Hauseigentümerin folgten in dem glauben das wir im recht seien, jedoch stießen wir sehr oft auf kontra da sie bis heute glaubt das sie auch im recht sei und ab der Geldübergabe nichts mehr mit dem haus zu tun hat.
Die Hauseigentümerin hat uns dann auf einen Satz im vertrag aufmerksam gemacht:
Soweit Gebäude- und Betriebshaftpflichtverischerun g bestehen, gehen diese kraft Gesetzes auf den Käufer über, die er jedoch eines Monats nach Eigentumsumschreibung Kündigung kann. Ab Lastenübergang hat er die Prämien zu tragen und den Gefahrenübergang an zuzeigen. Aufschiebend bedingt auf die Zahlung des Kaufpreises werden alle Ansprüche abgetreten, die der Verkäuferin gegen dritte (etwa Sachversicherer, Schädiger, Werkunternehmer oder planer) wegen eines mangels oder Schadens am Vertragsobjekt zustehen (werden)
wie schon geschrieben wurde uns mehrmals von unparteigen leuten gesagt das die Verkäuferin für die Versicherung des Hauses bis zu unserem Grundbucheintrag zuständig sei...den Satz im vertrag-> ab Lastenübergang hat er die Prämien zu tragen und den Gefahrenübergang an zuzeigen verstehen wir so.
Ab der Geldübergabe müssen wir der ehemaligen Besitzerin die Prämien für die Versicherung zurück erstatten, diese bleibt jedoch bis zu der Eigentumsumschreibung Vertragspartner der Versicherung.
wir sind uns nun total unsicher was wir machen sollen da jeder was anderes sagt.
ich hoffe ihr könnt uns helfen