Jein
eigentlich musst Du nicht bezahlen, da Du ja nicht unterschrieben hast. Vertragspartner ist schließlich der, der einen Vertrag auch wirklich schließt. Wenn ich mit dem Namen von Angela Merkel meinen Mietvertrag unterschreibe, dann wird sie ja auch nicht Mieterin :-)
ABER: Möglicherweise haftest Du, wenn Du die Erbschaft Deines Mannes angenommen hast - was Du im Zweifelsfall automatisch hast. Und als Erbe tritt man grundsätzlich in alle Rechten und Pflichten des Verstorbenen ein. Damit wärst Du auf diesem Umweg plötzlich Vertragspartner des Leasingvertrages geworden, nämlich als Erbe Deines Mannes.
Ich bin mir da allerdings nicht so sicher, ob bei Leasingverträgen, die ja eine Form der Miete sind, nicht Spezialvorschriften gelten.
Sollte Dich die Erbschaft wegen der möglichen drohenden Konsequenzen aus dem Leasingvertrag finanziell überfordern, kann man übrigens noch im Nachhinein die Annahme der Erbschaft anfechten. Das ist aber an recht enge zeitliche Grenzen gebunden.
Vorschlag:
Setz Dich mit der Leasingfirma in Verbindung und sage denen, dass Du das nicht unterschrieben hast. Und frage danach, was für Regelungen es beim Tod des Leasingpartners gibt. Die müssten das eigentlich wissen. Und schau auch mal im Leasingvertrag nach, da könnte auch was dazu im Kleingedruckten stehen.
Wenn Du so nicht weiterkommst, such Dir einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Erbrecht.