Lohnerhöhungen
Hallö.
Sind Lohnerhöhungen vertraglich oder tariflich vereinbart, so sind diese zu leisten. Der Anspruch ist ggf. auf dem Rechtsweg herbeizuführen und geltend zu machen.
Weiterhin sei aber auch zu bedenken, dass rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber nicht unbedingt fördern für große Karriere und langen Verbleib im Unternehmen sind.
Ratsam wäre es dem Chef darzulegen, was alles teurer geworden ist (Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, Zahnzusatzversicherung, Porto, Verkehrsbetriebe, evtl. Miete, etc.), wo man selbst schon eingespart hat und was fehlen würde um wieder besser zu wirtschaften.
Gehaltserhöhungen sollten brutto und nicht netto verhandelt werden, der Chef hat auch wenig Lust umzurechnen. Einige Gehaltsrechner sind leicht über Suchmaschinen zu finden.
Generell gilt derzeit auf dem Arbeitsmarkt, dass wer begehrt ist, die Konditionen eines neuen Arbeitsvertrages komplett aushandeln kann (Urlaub, Wochenstunden, Fahrtkosten, Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Gehaltshöhe, VWL, etc.).
Viel Glück.
Bjö.