Quittung
wenn Du gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmst, wäre es gut, wenn Du eine Quittung o.ä. hast.
Ein von Dir beauftragter Anwalt würde Deiner Freundin erstmal ein Aufforderungsschreiben schicken und mit Mahnbescheid drohen. Wenn sie nicht zahlt, beantragt er den Mahnbescheid.
Gegen diesen Mahnbescheid kann sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen. Sollte sie das tun, müßtest Du zur Realisierung der Forderung Klage einreichen. Dazu sind (weitere) Gerichtskosten einzuzahlen, die ggf. Deine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Die Klage wird Deiner Freundin zugestellt. Sie muß innerhalb von zwei Wochen angeben, ob sie sich verteidigen will. 4 Wochen ab Zustellung hat sie dann Zeit, den Widerspruch zu begründen, d.h. darzulegen, weshalb sie mit Deiner Forderung nicht einverstanden ist.
Wenn Deine Freundin keinen Widerspruch einlegt, kann Dein Anwalt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch gegen diesen kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wenn das geschieht, läuft der Rest wie beim Mahnbescheid beschrieben.
Wenn gegen den Vollstreckungsbescheid kein Einspruch eingelegt wird, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Auch diese Kosten zahlt eine ggf. existierende Rechtsschutzversicherung. Dann bekommt Deine Freundin Besuch vom Gerichtsvollzieher, der ggf. pfändet oder - bei Unpfändbarkeit - sogar die eidesstattliche Versicherung aufnimmt.
Sollte eine Klage notwendig sein, stehst Du ohne "Beweise" blöd da. Wenigstens ein Zeuge sollte bei der Geldübergabe anwesend gewesen sein.
Natürlich kannst Du, wenn Du das machst, die Freundschaft vergessen. Evtl. gibt es einen anderen Weg. Vielleicht kann Deine Freundin das Geld ja abarbeiten. Wenn Sie zB. Friseurin wäre, wären das ca. 10 Haarschnitte umsonst. *lol*
Einen Anwalt solltest Du nur dann beauftragen, wenn Du
a) Auf die Freundschaft pfeiffst
b) Eine Rechtsschutzversicherung hast
c) Beweisen kannst, dass Du Geld zu kriegen hast
Gruß
Cali