peggy_12350091Da geht mir wieder die
Hutschnur hoch bei diesen feinen Damen!
Kassieren wollen aber keine Rechte gewähren, unglaublich!
Also das Sorgerecht muss sie nicht einfach so gewähren, den Umgang aber schon, der steht dir zu als eingetragener Vater.
Da gibt's dann auch theoretisch nichts zu klagen, denn du HAST das Umgangsrecht bereits. Wenn sie den Umgang verweigert kann ihr das negativ ausgelegt werden und im Falle einer Klage musst du sicher nicht die Gerichtskosten bezahlen.
Die Klage wäre nur proforma, da Du ihr das Kind ja schlecht gewaltsam entnehmen kannst!
Läuft das alles eigentlich übers Jugendamt bzw. würdest du vom Amt oder von ihr benachrichtigt? Dann hättest du Kontaktdaten und Versuch es zunächst übers Jugendamt bevor du klagst!
Kann Dir negativ ausgelegt werden wenn du dich deutlich später erst um Kontakt bemühst.
Man könnte fragen warum erst so spät und dann kommt gerne das Argument "was machen Sie wenn Sie wieder unpässlich sind?"... Umgang bekommst du wie gesagt auf jeden Fall aber für das gemeinsame Sorgerecht könnte das ein Nachteil sein.
Nachzahlen musst du nicht da du ja nichts davon wusstest.