Wenn man verheiratet ist oder mit jemandem zusammen wohnt
bekommt man kein Arbeitslosengeld sondern der Partner muß dann aufkommen.
Ich denke hier liegt das Problem darin, daß sie zusammen wohnen und auch sonst nichts auf getrennt lebend schließen läßt. Solch eine Situation ist nicht üblich und für eine Behörde warscheinlich auch unglaubwürdig.Ich bezweifle, daß man dagegen ankommen kann denn die ganzen Vereinbarungen die getroffen wurden, könnte theoretisch ja jeder machen.
Außerdem finde ich das sie so wie sie jetzt leben auch nicht wirklich getrennt leben, hier kommt es natürlich auf die Definition dessen an.
Vielleicht wäre es ratsam das ganze einmal durch zu rechen.Was würde er bekommen, was hätte er für Ausgaben ect.
Ich gehen ja mal davon aus, daß er sich eine neue Arbeit sucht und die Zeit, bis er eine gefunden hat,kann man bestimmt auch so überbrücken.
Vielleicht kann er sich ja übergangsweise einen 400 Euro-Job suchen, die beiden könnten sich arrangieren,er ist bei ihr mitversichert, sie geht doch arbeiten, oder, da es ja Deinem Posting nach gut klappt.
Das ist meine Meinung, wie das rechtlich ist weiß ich nicht.
Gruß
equinox68