Kleingewerbe angemeldet
ist erledigt. jetzt habe ich noch eine frage bezüglich den quittungen. ich kann ja keine rechnung schreiben, wenn der friseur in meinem auftrag meinen schmuck verkauft. dies müsste er dann mit einer quittung erledigen- richtig? wie handel ich das dann bei der steuererklärung? muss ich dann über die quittung noch eine extra rechnung schreiben? ich habe dann ja nur vor- und nachname des käufers. oder reicht es, wenn ich den quittungsbeleg fortlaufen nummeriere...