Zinsen und Kosten
sind im Vollstreckungsbescheid mit tituliert. Du bekommst den Titel erst im Original vom Gerichtsvollzieher(in), wenn alles incl. Zinsen und Kosten bezahlt ist.
Der Rechtsanwalt hat keinen eigenen Anspruck gegen Deinen Mann. Der Gläubiger (Kreditvermittler) hatte alles im Vollsteckungsbescheid. Woher kommen denn die RA-Gebühren jetzt??? Der RA kann ja nicht nach 25 Jahren mit irgendwelchen Uralt-Forderungen kommen, da ist ja schon 5 X nacheinander Verjährung eingetreten!.
Der RA soll Mal alles bis ins kleinste Detail aufschlüsseln und Dir zuschicken.
Oder vielleicht geht es doch um einen ganz andere Sache, die mit dem Kredit vor 25 Jahren nix zu tun hat?
Vorsicht vorsicht - und bloß nix voreilig bezahlen!!!
Lg l.