Ein Ratschlag bei Krankheit....
...vielleicht ist es ja jemanden hilfreich, wenn ich meine Erfahrungen mit meinem Ex-Studio hinzufüge.
Ich finde mich und meine Erlebnisse in all Euren Beiträgen wieder.
Alles hat seine Grenzen und wenn es beim Sport gesundheitlich nicht mehr geht und ein Fitnessladen nur noch seine eigenen finanziellen Interessen wahren will, dann muss man eben seine eigenen Interessen mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchsetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass man auch die notwendigen Kündigungskriterien erfüllen kann.
Und hier kommt es ganz klar auf die Bescheinigung des Arztes an.
Entgegen der Meinung einiger Sportler muss der Arzt eine Aussage über die Krankheit, Prognose machen und er muss erklären, dass es sich um eine dauerhafte Erkrankung bzw. Behinderung handelt. Das ist deshalb notwendig, weil es vor Gericht offen gelegt wird.
Auch kann der behandelnde Arzt vom Gericht befragt werden.
Ich möchte euch nun ein paar wichtige Fakten an die Hand geben, welche Argumente ihr beibringen müsst um eine solche Anerkennung zu erlangen.
Attest welches Anerkennung findet lautete wie folgt:
Attest zur Vorlage beim Fitnessstudio.
Herr/Frau xxxxx befindet sich in meiner hausärztlichen Behandlung. Er /Sie leidet unter Bandscheibenveränderungen im Bereich Cx/Cx. mit starken Beschwerden. Dauerhaft haben belastende Sportarten zu unterbleiben. Ich rate als Arzt daher dringend vom Fitnesssport ab. Auf Grund der akuten Beschwerden sind Kraftsport, gymnastische Übungen und Rücken stabilisierende Maßnahmen unzumutbar.
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Achtung!!!!!!!!
Argumente: (Landgericht Hanau: Az.: 2 S 228/04).
Bei der Kündigung eines Vertrages mit einem Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen muss das ärztliche Attest eindeutig belegen, dass dauerhafter Sport nicht möglich ist. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hanau hervor. Eine 29 Jahre alte Frau muss ihrem Fitness-Studio die Jahresgebühr zahlen, weil ihre Atteste nicht ausreichten und ihre fristlose Kündigung somit unwirksam war Anmerkung zu diesem Urteil: Für eine rechtmäßige fristlose Kündigung hätte sich laut Gerichtssprecherin Alexandra Stark aus dem Attest ergeben müssen, dass dauerhaft belastende Sportarten zu unterbleiben haben.
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Urteile, die wichtig sind.
AG Rastatt Urteil vom 25. April 2002, Az: 1 C 398/01
BGB 626 Abs 1
Vertrag mit Fitness-Center: Fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Orientierungssatz
Bei einem Fitness-Vertrag mit einem Gesunden gehen die Vertragsparteien davon aus, dass dem Kunden des Fitness-Centers sämtliche Trainingsmöglichkeiten grundsätzlich offen stehen. Eine Erkrankung, die den Kunden auf bestimmte krankengymnastik-ähnliche Übungen beschränkt und für ihn jegliches Krafttraining und sonstiges Training mit entsprechenden körperlichen Belastungen ausschließt, ist als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung anzusehen.
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AG Rastatt Urteil vom 4. April 2002, Az: 1 C 19/02
BGB 626 Abs 1
Vertrag mit Fitness-Center: Fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen
Orientierungssatz
Rät der Hausarzt dem Mitglied eines Fitness-Centers aus gesundheitlichen Gründen von jeglichen Fitnessübungen ab, ist dieser Rat als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Fitness-Vertrages anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob der Rat des Hausarztes zutreffend ist, weil der Patient dem ärztlichen Rat seines Hausarztes vertrauen darf.
Ich hoffe jemanden (Sportuntauglichen) zu helfen um aus diesen Knebelverträgen herauszukommen.