Sorry an Alle, aber hier geht zu viel ducheinander
Wenn das Schmuckstück defekt war, hättet ihr reparieren müssen. Geht das nicht, gibt ein Ersatz-Schmuckstück. Geht das nicht, gibt den Kaufpreis zurück und nicht nur einen Gutschein.
Gutschein war aber erst einmal als Klärung des defekten Schmuckstückes akzeptiert. Danach doch Bargeld geht nur mit Deiner Zustimmung.
Die ist ja nachher auf den Gutschein gekommen, aber mit "Gewalt".
Also ist die Zustimmung zur Barauszahlung anfechtbar. Die Anfechtung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Dann bleibt es danach also beim Gutschein und den kann der Kunde dann einlösen.
Das verträgt sich natürlch nicht so recht mit dem Hausverbot. Beides zusammen wird nicht gehen.
Mein Vorschlag: lass doch die Juristerei. Gib ihm das Bargeld und sag ihm, Recht ist das nicht, aber Du machst es trotzdem um des lieben Freiden Willens. Und sag ihm, dass das Verhalten des Sohnes nicht korrekt war und dass der Sohn Hausverbot hat und nicht noch mal kommen soll.
Alles andere führt nur zu negativer Publissity und womöglich zu einem Rechtsstreit, der hohe Kosten verschlingt.
Lg Leeni