Ja
auch uneheliche väter haben rechte. es ist allerdings eine ermessenssache, wenn du dich vor der entbindung von ihm getrennt hast. wenn das kind bei einem *neuen * vater aufwächst, wäre es für das kind nicht gut, in einem zwiespalt aufzuwachsen. allerdings ist und bleibt es der leibliche vater. du weisst nie, wie dein kind dann einmal selber darüber denkt, oder dir gar vorhaltungen macht. ist eine schwierige entscheidung für dic h. aber solange er dann zahlt, hat er auch rein rechtlich gesehen das recht, sein kind zu sehen.
lg