mindy_12257999Wir haben ein Sozialsystem für alle die es brauchem
Hallo
So verhält Hartz 4 sich:
Zumutbarkeit Als zumutbar gilt jede Arbeit, auch wenn die Bezahlung unter Tarif liegt, es sich um einen Minijob handelt oder die Tätigkeit dem Niveau der Ausbildung oder des früheren Arbeitsplatzes nicht entspricht. Art und Bezahlung der Tätigkeit dürfen aber nicht sittenwidrig sein. Jobs in gemeinnützigen oder kommunalen Einrichtungen sind ebenfalls zumutbar, auch wenn sie nur mit ein bis zwei Euro pro Stunde vergütet werden.
Unzumutbar ist eine Tätigkeit, wenn durch ihre Ausübung die Wiederaufnahme des alten Berufs erheblich erschwert würde. Die Aufnahme einer Tätigkeit gilt auch als unzumutbar, wenn die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen dadurch nicht mehr sichergestellt wären.
Besserstellung von Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld für die Kinder, Wohngeld und die Überbrückungszuschläge summieren sich in der Regel auf Beträge, die über der jetzigen Sozialhilfe liegen.
Da dieines27 ja ein Kind bekommt.
Zuverdienst
Bei einem Zuverdienst von bis zu 400 (Minijob) darf der ALG IIBezieher 15 %, zwischen 400,01
und 900 30 % und zwischen 900,01 und 1.500 wiederum 15 % des bereinigten
Nettoeinkommens (Brutto minus Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten) behalten. ALG II
Empfänger dürfen grundsätzlich keine IchAG gründen.
Oder die Beide haben in ihrer Famielie Finanzielle Unterstützung, da Sie sich ja selbst finaziere(wollen).
Ich halte aber von dieser ganzen Hartz 1-4 Aktion überhaupt nichts.
Ich könnte jetzt noch weiter ausholen aber das gehöhrt hier nicht hin...