Hallo
In der Regel verhängt das Arbeitsamt eine dreimonatige Sperrzeit, es sei denn der Aufhebungsvertrag wurde z.B. aus medizinschen Gründen geschlossen (dann wird man vom Amt zur Überprüfung zum Medizinischen Dienst o.ä. geschickt)
Wenn es bei Dir nicht anders geht, so verhandle mit deinem Arbeitgeber eine Klausel aus, dass wenn Du eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommst (diese auch mit Schreiben des Amtes nachweist), dein AG die Zeit weiter normales Gehalt bezahlen soll. Im übrigen sollte man sich bei Aufhebungsverträgen immer rechtlichen Beistand holen *zwinkert*
Viel Glück!