Du könntest deine Mutter natürlich wirklich verklagen. Aber das will sicherlich niemand. Sie scheint sich dabei anscheinend auch nichts zu denken und sieht das als „Bevormundung“. Deswegen könntest du ja zunächst versuchen, sie für das Thema zu sensibilisieren.
Die erste Frage, die sich jedem stellen sollte, ist doch, ob das Kind selbst überhaupt mit der Verbreitung des ihn zeigenden Bildes einverstanden ist. Klar. Unsere Eltern haben auch Fotos von uns gemacht, die uns bestimmt peinlich sind etc. Ich bekomme heute noch die Krise, wenn meine Mutter die Fotoalben herausholt und Gästen Fotos zeigt, auch wenn ich das nicht will. Allerdings ist das im kleinen Rahmen etwas Anderes, als Fotos direkt im Internet zu verbreiten und nichts Anderes ist das Hochladen von Fotos bei Facebook.
Solche Bilder sind häufig ein gefundenes Fressen für andere, was je nach Peinlichkeitsgrad durchaus für die ein oder andere Mobbingattacke verantwortlich sein könnte. Will die Oma das Risiko eingehen? Ein viel schlimmeres Problem ist aber noch etwas anderes: Missbrauch solcher Bilder! Daher sollte man sich immer fragen, ob man wirklich Bilder in sozialen Netzwerken/ im Internet veröffentlichen muss und es nicht genügt, die Bilder einem überschaubaren Personenkreis beim Kaffeekränzchen zu zeigen. Das Internet vergisst nicht und wenn die Bilder erst veröffentlicht sind, verliert man ganz schnell die Kontrolle über die Bilder.
Das Wichtigste ist aber – und manchmal scheinen Eltern/Großeltern/etc. das zu vergessen: Kinder sind niemandes Eigentum, auch sie haben ein Persönlichkeitsrecht. Man darf keine Bilder veröffentlichen, soweit man dafür keine Einwilligung hat. Sind die Kinder in einem Alter, in dem sie insofern noch nicht einsichtsfähig sind, obliegt es den Eltern in die Veröffentlichung einzuwilligen oder nicht. Auch Großeltern und andere Verwandte müssen sich die Einwilligung der Sorgeberechtigten Eltern einholen, wenn sie Bilder von deren Kind veröffentlichen und/oder verbreiten wollen. Das scheint aber nicht allen klar zu sein. Besonders Großeltern scheinen ja manchmal direkt „Ansprüche“ aus so etwas zu erheben. Sei es, weil es „ach so süß ist“ oder sie stolz auf ihre Enkelchen sind.
Das abgebildete Kind und die Eltern haben gegenüber der Person, die das Bild des Kindes ohne Einwilligung der Eltern veröffentlicht hat, einen Unterlassungsanspruch. Folgen könnten sein: eine kostenpflichtige Abmahnung, neben dem Unterlassungsanspruch kann auch ein Anspruch auf Geldentschädigung treten, soweit die Bilder das Kind in einer besonders peinlichen Situation zeigen. Und wenn bei deiner Mutter weder die Sensibilisierung für mögliche Gefahren, Persönlichkeitsrechte des Kindes und das gute Zivilrecht nicht ausreichen: sie kann sich (auf Antrag) auch strafbar machen.