Keine Angabe..
Hi,
also ich hab dir mal was vom Anwalt rauskopiert:
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Also du musst niemanden bei Einstellung sagen, das du schwanger bist. Der Kündigungsschutz wird aber erst dann wirksam, wenn du dem AG dies mitteilst. Und da du ja noch ganz am Anfang der Schwangerschaft bist, würde ich (wenn du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst) es nicht sagen bei Einstellung. Versuchs doch einfach! Auch wenn es nur 1-Jahres-Vertrag ist. Finanziell macht das ja schon ne Menge aus.
LG Pusemuckel